Oberlandesgericht Hamm, 2007-02-22, 3 UF 250/06

3 UF 250/06Supreme CourtFeb 22, 2007

Full text

Oberlandesgericht Hamm — 3 UF 250/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-02-22

Aktenzeichen: 3 UF 250/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0222.3UF250.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die Berufungen der Klägerin und des Beklagten wird das am 21.07.2006 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Herne-Wanne abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin

ab dem 1.07.2006 Unterhalt für B, geb. am ####, sowie für M, geb. am ####, jeweils in Höhe von 100 % des Regelbetrags nach der Regelbetrag-Verordnung, derzeit 291,--€ (Zahlbetrag), abzüglich des jeweiligen staatlichen Kindergeldes, soweit dieses zusammen mit dem Zahlbetrag 135 % des Regelunterhaltbetrages übersteigt, jeweils monatlich im Voraus, spätestens bis zum 3. Werktag eines jeden Monats,

abzüglich

je Kind für Juli 2006 gezahlter 50,--€ und

je Kind für September 2006 bis einschließlich Februar 2007 monatlich gezahlter je 100,--€;

einen Unterhaltsrückstand für Januar 2006 in Höhe von 13,--€ je Kind zu zahlen;

die weitergehenden Berufungen werden zurückgewiesen;

die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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