10 W 1/04•Oberlandesgericht Hamm, 2007-03-06, 10 W 1/04
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 10 W 1/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-03-06
Aktenzeichen: 10 W 1/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0306.10W1.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Landwirtschaftsgericht - Werl vom 10. Dezember 2003 wird zurückgewiesen.
Es wird festgestellt, dass der im Grundbuch von Z2 Blatt ###5 (AG Werl) eingetragene Grundbesitz zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers, des am 21. Februar 1999 ver-storbenen Landwirts L, kein Hof im Sinne der Höfeordnung mehr gewesen ist.
Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beschwerdegegnerin.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 82.624,77 EUR festge-setzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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