27 U 62/06•Oberlandesgericht Hamm, 2007-03-22, 27 U 62/06
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 27 U 62/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-03-22
Aktenzeichen: 27 U 62/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0322.27U62.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten zu 2) gegen das 24. Februar 2006 verkündete Anerkenntnisteil- und Schlussurteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Siegen wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen:
der Beklagte zu 1) seine eigenen außergerichtlichen Kosten allein - wie bereits am 17. Juli 2006 beschlossen - sowie ¼ der Gerichtskosten und 4/7 der außergerichtlichen Kosten der Klägerin als Gesamtschuldner mit dem Beklagten zu 2),
der Beklagte zu 2) seine eigenen außergerichtlichen Kosten sowie ¾ der Gerichtskosten und 3/7 der außergerichtlichen Kosten der Klägerin allein und ¼ der Gerichtskosten und 4/7 der außergerichtlichen Kosten der Klägerin als Gesamtschuldner mit dem Beklagten zu 1).
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, falls nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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