34 U 91/07•Oberlandesgericht Hamm, 2007-06-05, 34 U 91/07
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 34 U 91/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-06-05
Aktenzeichen: 34 U 91/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0605.34U91.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 34. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 16.11.2006 verkündete Urteil des Einzelrichters der 14. Zivilkammer des Landgerichts Münster wie folgt abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 62.203,03 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.06.2006 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheits-leistung in Höhe von 120 % des aus diesem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Beschwer der Beklagten übersteigt 20.000,00 Euro.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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