3 UF 24/07•Oberlandesgericht Hamm, 2007-06-12, 3 UF 24/07
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 3 UF 24/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-06-12
Aktenzeichen: 3 UF 24/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0612.3UF24.07.01
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 14. Dezember 2006 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Bochum unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen abgeändert.
Der Beklagte wird verurteilt,
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für den Zeitraum vom 01.12.2006 bis einschließlich April 2007 an den Kläger einen monatlichen Unterhalt i.H.v. 247,00 € mit der Maßgabe zu zahlen, dass für die Zeit bis einschließlich April 2007 in Höhe von 170,00 € monatlich Zahlungen an das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Stadt B. (UVG-Kasse), geleistet werden sollen;
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für die Zeit ab Mai 2007 an den Kläger einen monatlichen Unterhalt i.H.v. 140,00 € mit der Maßgabe zu zahlen, dass für den Monat Mai 2007 die Zahlung an das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Stadt B. (UVG-Kasse), geleistet werden soll.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten Rechtsstreits tragen der Kläger zu 24% und der Beklagte zu 76%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 2.964,00 € festgesetzt.
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