Oberlandesgericht Hamm, 2007-07-05, 3 Ws 403/07

3 Ws 403/07Supreme CourtJul 5, 2007

Regest

Eine Ersatzzustellung durch Einlegung in den Briefkasten ist unwirksam, wenn der Zustellungsempfänger für die Dauer eines Semesters im Ausland studiert.

Full text

Oberlandesgericht Hamm — 3 Ws 403/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-07-05

Aktenzeichen: 3 Ws 403/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0705.3WS403.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Strafsenat

Normen: § 44 StPO, § 329 StPO, §§ 37 Abs. 1 StPO, 180 ZPO

Leitsätze

Eine Ersatzzustellung durch Einlegung in den Briefkasten ist unwirksam, wenn der Zustellungsempfänger für die Dauer eines Semesters im Ausland studiert.

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Dem Angeklagten wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungshauptverhandlung vom 15.01.2007 gewährt.

Von der Erhebung von Gerichtskosten wird hinsichtlich der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 21 Abs. 1 GKG abgesehen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der dem Angeklagten insoweit erwachsenen notwendigen Auslagen fallen der Staatskasse zur Last.

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