15 W 205/06•Oberlandesgericht Hamm, 2007-07-23, 15 W 205/06
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 205/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-07-23
Aktenzeichen: 15 W 205/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0723.15W205.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen werden der angefochtene Beschluss teilweise aufgehoben und der Beschluss des Amtsgerichts Bottrop vom 20.02.2002 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beteiligten zu 2) werden verpflichtet, es zu unterlassen, das auf dem Grundstück G-Str.xx in G, gelegene Ladenlokal im Erdgeschoss rechts, in der Teilungserklärung und dem Aufteilungsplan mit Nr.2 bezeichnet, an Sonn- und Feiertagen als Sonnenstudio zu nutzen oder nutzen zu lassen.
Den Beteiligten zu 2) wird für jede Zuwiderhandlung gegen die vorstehende Unterlassungsverpflichtung die Festsetzung eines Ordnungsgeldes im gesetz-lichen Rahmen zwischen 5,00 und 250.000,00 Euro und für den Fall, dass die-ses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht.
Die weitergehenden Anträge der Beteiligten zu 1) werden zurückgewiesen.
Von den Gerichtskosten des Verfahrens - mit Ausnahme des vorliegenden Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde - tragen die Beteiligte zu 1) 9/10 und die Beteiligten zu 2) 1/10. Von den Gerichtskosten des vorliegenden Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde tragen die Beteiligte zu 1) 2/3 und die Beteiligten zu 2) 1/3.
Außergerichtliche Kosten der Beteiligten sind in allen Instanzen nicht zu er-statten.
Der Gegenstandswert für das Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde wird auf 2.500 € festgesetzt.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.