28 U 33/05•Oberlandesgericht Hamm, 2007-09-13, 28 U 33/05
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 28 U 33/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-09-13
Aktenzeichen: 28 U 33/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0913.28U33.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 20.01.2005 verkündete Urteil der 16. Zivil-kammer des Landgerichts Münster abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 111.727,80 € nebst Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 07.01.2003 zu zahlen.
Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen und wird die weitergehende Berufung der Klä-gerin zurückgewiesen.
Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 40% und die Beklagte 60%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beiden Parteien wird nachgelassen, die Vollstre-ckung der jeweiligen Gegenseite durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des auf-grund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Be-trages leistet.
Der Wert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 380.000,00 € festgesetzt.
Die Revision wird zugelassen.
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