34 U 203/07•Oberlandesgericht Hamm, 2007-09-18, 34 U 203/07
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 34 U 203/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-09-18
Aktenzeichen: 34 U 203/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0918.34U203.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 34. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 24. April 2007 verkündete Urteil
der 1. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund teilweise abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 12.127,79 € nebst Zinsen in Höhe
von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 4.622,52 €
seit dem 24.03.2003, aus 1.638,44 € seit dem 05.06.2003 und aus 5.866,83 €
seit dem 10.07.2003 zu zahlen.
Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen; die weiter-
gehende Klage der Klägerin wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beschwer beider Parteien übersteigt nicht 20.000,00 €.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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