4 W 148/07•Oberlandesgericht Hamm, 2007-10-15, 4 W 148/07
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 4 W 148/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-10-15
Aktenzeichen: 4 W 148/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:1015.4W148.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
In der Beschwerdesache
...
wird der Beschluss der 8. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 26.09.2007 abgeändert. Dem Antragsgegner wird wegen der Dringlichkeit der Sache ohne mündli-che Verhandlung im Wege der einstweiligen Verfügung bei Vermeidung eines vom Ge-richt für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- €, ersatzweise Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten,
untersagt,
im geschäftlichen Verkehr zum Zwecke des Wettbewerbs gegenüber privaten End-verbrauchern bei Fernabsatzverträgen auf der Internetplattform eBay Autofelgen anzu-bieten und dabei
a) mehrere verschiedene Widerrufsbelehrungen zu verwenden
und/oder
b) in der gesetzlichen Widerrufbelehrung wie folgt zu belehren:
Nach der Maßgabe des deutschen Fernabgabegesetzes hat er innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Ware die Möglichkeit, den Vertrag ohne Angabe von Gründen widerru-fen.
und/oder
c) in der gesetzlichen Widerrufsbelehrung wie folgt zu belehren:
Die Rücksendung ist mit der Firma P GmbH abzustimmen.
und/oder
d) in der gesetzlichen Widerrufsbelehrung wie folgt zu belehren:
Im übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beein-trächtigt.
und/oder
e) in der gesetzlichen Widerrufsbelehrung wie folgt zu belehren:
Die Frist beginnt mit Erhalt der Ware.
und/oder
f) in der gesetzlichen Widerrufsbelehrung wie folgt zu belehren:
Die Rücksendung muss ausreichend frankiert sein. Nicht freigemachte Waren werden nicht angenommen.
und/oder
g) in der gesetzlichen Widerrufsbelehrung wie folgt zu belehren:
Die Rücksendung der Ware hat in der unbeschädigten Originalverpackung der Ware einschließlich eventueller Beipackzettel zu erfolgen.
und/oder
h) in der gesetzlichen Widerrufsbelehrung wie folgt zu belehren:
Es werden nur ausreichend frankierte Sendungen angenommen. Bei unfreien Sendun-gen wird die Ware verweigert.
und/oder
i) in der gesetzlichen Widerrufsbelehrung wie folgt zu belehren:
Eingeschweißte Ware wird durch das Öffnen der Verpackung entsiegelt und ist vom Umtausch ausgeschlossen. Ware mit entfernten oder geöffneten Garantiesiegeln sind vom Umtausch ausgeschlossen.
und/oder
j) in der gesetzlichen Widerrufsbelehrung wie folgt zu belehren:
Waren mit Gebrauchsspuren sind vom Umtausch ausgeschlossen!
und/oder
k) in der gesetzlichen Widerrufsbelehrung wie folgt zu belehren:
Die Rücksendung muss ausreichend frankiert sein. Nicht freigemachte Waren werden nicht angenommen.
und/oder
l) in der gesetzlichen Widerrufsbelehrung wie folgt zu belehren:
Bei Beschädigungen durch nichtbestimmungsgemäßen Gebrauch oder fehlender Ori-ginalverpackung tritt das Widerrufsrecht nicht in Kraft.
und/oder
m) ohne im Angebot bei angebotenem Auslandsversand die jeweiligen Versandkosten mit anzugeben.
n) dabei im Angebot wie folgt zu belehren:
Kosten für Nachnahme, Express und Versand ins Ausland bitte anfragen
wie bei der Auktion #####/#### geschehen.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfügungsverfahrens.
Der Streitwert wird auf 30.000,- € festgesetzt.
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