15 W 180/07•Oberlandesgericht Hamm, 2007-10-25, 15 W 180/07
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 180/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-10-25
Aktenzeichen: 15 W 180/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:1025.15W180.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige weitere Beschwerde wird mit der klarstellenden Maßgabe zurückgewiesen, dass der Beteiligte zu 2) verpflichtet ist, einen Betrag in Höhe von 1.533,88 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basissatz seit dem 09.11.2005 an die Wohnungseigentümergemeinschaft S-Straße 32, C, zu Händen der Verwalterin, der I Immobilienservice GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer F, I-Straße, C, zu zahlen.
Die Gerichtskosten des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde werden dem Beteiligten zu 2) auferlegt. Eine Erstattung außergerichtlicher Auslagen findet nicht statt.
Der Geschäftswert wird auf 1.533 € festgesetzt.
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