22 U 102/07•Oberlandesgericht Hamm, 2007-11-22, 22 U 102/07
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 22 U 102/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-11-22
Aktenzeichen: 22 U 102/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:1122.22U102.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 9. Mai 2007 verkündete Urteil
der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin ihr Haus auf N, jedes Jahr für fünf Wochen während der Sommer-Schulferien in Nordrhein-Westfalen kostenlos zur ausschließlich eigenen Nutzung zur Verfügung zu stellen. Die Bewirtschaftungskosten in Höhe von 100,-- € - bezogen auf 5 Wochen – werden von der Klägerin getragen.
Die Beklagte wird ferner verurteilt, an die Klägerin 1.222,-- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 12. Juli 2006 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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