22 U 110/07•Oberlandesgericht Hamm, 2007-11-22, 22 U 110/07
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 22 U 110/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-11-22
Aktenzeichen: 22 U 110/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:1122.22U110.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung das am 13. Juni 2007 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Münster teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 661,96 € nebst Zinsen in Höhe von
5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 06.01.2007 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten der ersten Instanz tragen die Kläger zu 95 % und die Beklagte zu 5 %.
Die Kosten der Berufungsinstanz tragen die Kläger zu 92 % und die Beklagte
zu 8 %.
Die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens 14 H 9/06 – Amtsgericht
Borken – werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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