Oberlandesgericht Hamm, 2008-01-08, 15 W 195/07

15 W 195/07Supreme CourtJan 8, 2008

Full text

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 195/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-01-08

Aktenzeichen: 15 W 195/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0108.15W195.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die weitere Beschwerde wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die angefochtene Entscheidung hinsichtlich der Kosten sowie der Festsetzung des Gegenstandswertes abgeändert wird.

Die Beteiligten zu 1) und 2) haben der Beteiligten zu 3) die im Verfahren der ersten und der weiteren Beschwerde entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Der Gegenstandswert des Verfahrens insgesamt wird auf 6.000 € festgesetzt.

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