15 W 270/07•Oberlandesgericht Hamm, 2008-01-22, 15 W 270/07
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 270/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-01-22
Aktenzeichen: 15 W 270/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0122.15W270.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Unter Zurückweisung der weiteren Beschwerde im Übrigen werden der angefochtene Beschluss und der Beschluss des Amtsgerichts Delbrück vom 07.03.2007 aufgehoben, soweit die Anordnung einer Nachlasspflegschaft nach Frau H abgelehnt worden ist.
Insoweit wird die Sache mit der Maßgabe an das Amtsgericht zurückverwiesen, dass diesem bei der erneuten Behandlung der Sache die Prüfung seiner örtlichen Zuständigkeit vorbehalten bleibt.
Der Gegenstandswert für das Verfahren der weiteren Beschwerde wird auf bis zu 1.200 € festgesetzt, wovon 800 € auf die Zurückweisung der weiteren Beschwerde entfallen.
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