15 W 334/07•Oberlandesgericht Hamm, 2008-01-22, 15 W 334/07
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 334/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-01-22
Aktenzeichen: 15 W 334/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0122.15W334.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige weitere Beschwerde wird als unzulässig verworfen.
Der Beteiligte zu 1) hat die in dem weiteren Beschwerdeverfahren entstandenen Kosten zu tragen. Darüber hinaus hat er den weiteren Beteiligten die im Verfahren der weiteren Beschwerde entstanden außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
Der Geschäftswert für das Verfahren der weiteren Beschwerde wird auf 3.000 € festgesetzt.
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