3 U 144/07•Oberlandesgericht Hamm, 2008-02-18, 3 U 144/07
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 3 U 144/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-02-18
Aktenzeichen: 3 U 144/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0218.3U144.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird – unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen – das am 16.05.2007 verkündete Urteil des Einzelrichters der 8. Zivilkammer des Landgerichts Siegen abgeändert.
Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger als Gesamtschuldner 3.000,‑‑ Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.09.2004 zu zahlen.
Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 96 % und die Beklagten zu 4 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beiden Parteien wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils vollstreckende Partei zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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