5 U 161/08•Oberlandesgericht Hamm, 2008-12-01, 5 U 161/08
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 5 U 161/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-12-01
Aktenzeichen: 5 U 161/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:1201.5U161.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 23. Juli 2008 verkündete Urteil der Zivilkammer II des Landgerichts Detmold abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 100 % des zu vollstreckenden Betrags leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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