15 W 364/07•Oberlandesgericht Hamm, 2008-12-02, 15 W 364/07
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 364/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-12-02
Aktenzeichen: 15 W 364/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:1202.15W364.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels werden der Beschluss des Landgerichts vom 29.8.2007 teilweise aufgehoben und der Beschluss des Amtsgerichts vom 12.06.2007 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die der Beteiligten zu 2) als Berufsbetreuerin gegen die Staatskasse zu-stehende Vergütung in der vorliegenden Betreuungssache für ihre Tätigkeit im Kalenderjahr 2006 wird – über den im Verwaltungsweg bereits ausgezahlten Betrag von 1.848,00 € hinaus – auf weitere 528,00 € festgesetzt.
Der Festsetzungsantrag für den Zeitraum vom 1.12. – 31.12.2005 bleibt zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Gegenstandswert für das Verfahren der weiteren Beschwerde wird auf insgesamt 572,00 € festgesetzt; er beträgt im Umfang der Zurückweisung des Rechtsmittels 44,00 €.
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