18 W 66/08•Oberlandesgericht Hamm, 2008-12-04, 18 W 66/08
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 18 W 66/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-12-04
Aktenzeichen: 18 W 66/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:1204.18W66.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten vom 02.09.2008 wird der Prozesskostenhilfe versagende Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts
Bielefeld (3 O 45/08) mit der Maßgabe abgeändert, dass die Gewährung von Prozesskostenhilfe nicht wegen fehlender Erfolgsaussichten der von dem Beklagten beabsichtigten Rechtsverteidigung versagt werden kann.
Die Prüfung der weiteren Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe bleibt dem Landgericht vorbehalten.
Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
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