Oberlandesgericht Hamm, 2008-12-15, 22 U 90/08

22 U 90/08Supreme CourtDec 15, 2008

Full text

Oberlandesgericht Hamm — 22 U 90/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-12-15

Aktenzeichen: 22 U 90/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:1215.22U90.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 11.3.2008 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger haben die Kosten des Rechtsstreits je zur Hälfte zu tragen mit Ausnahme derjenigen der Streithilfe, die der Streithelferin selbst zur Last fallen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger können die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht diese vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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