15 Wx 164/08•Oberlandesgericht Hamm, 2009-01-20, 15 Wx 164/08
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 15 Wx 164/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-01-20
Aktenzeichen: 15 Wx 164/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0120.15WX164.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige weitere Beschwerde wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Wertfestsetzung für die Vorinstanzen abgeändert wird.
Die Gerichtskosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde trägt die Beteiligte zu 6).
Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten der Beteiligten findet auch für das Verfahren der weiteren Beschwerde nicht statt.
Der Gegenstandswert für das Verfahren in allen Instanzen wird auf 13.620,23 € festgesetzt:
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