25 U 92/08•Oberlandesgericht Hamm, 2009-07-07, 25 U 92/08
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 25 U 92/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-07-07
Aktenzeichen: 25 U 92/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0707.25U92.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Kläger wird das am 20. November 2008 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt,
an den Kläger zu 1), 82.589,98 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.11.2007,
an den Kläger zu 2) 67.788,64 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.11.2007 und
an den Kläger zu 3) 87.843,65 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.11.2007
zu zahlen.
Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte darf die Vollstreckung seitens der Kläger durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach diesem Urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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