11 U 45/08•Oberlandesgericht Hamm, 2009-07-08, 11 U 45/08
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 11 U 45/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-07-08
Aktenzeichen: 11 U 45/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0708.11U45.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
I.
Es wird gemäß § 278 Abs. 6 ZPO festgestellt, dass zwischen den Parteien durch Annahmeerklärung der Klägerin vom 6. Juli 2009 und Annahmerklärung der Beklag-ten vom 7. Juli 2009 auf der Grundlage des den Parteien mit Senatsbeschluss vom 1. Juli 2009 unterbreiteten Vergleichsvorschlags ein Vergleich mit folgendem Inhalt zustande gekommen ist:
- Die Beklagte zahlt an die Klägerin einen Betrag von 1.671.995,64 € nebst Zin-sen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.11.2009.
Dieser Betrag setzt sich zusammen aus dem seitens der Beklagten zu zah-lenden Vergleichsbetrag von 2.550.000,00 € abzüglich des seitens der Be-klagten an die Klägerin am 09.07.2008 gezahlten Betrages in Höhe von 878.004,36 €.
-
Mit der Zahlung sind sämtliche mit der Klage gegen die Beklagte geltend ge-machten Forderungen erledigt, insbesondere sind sämtliche Ansprüche der Klägerin gegen die Beklagte im Zusammenhang mit der Nichterteilung der mit Bauvorbescheidsanträgen vom 23.05.2001 und 18.02.2002 begehrten Bau-vorbescheide, der ablehnenden Bescheidung oder verspäteten Bescheidung der Bauvorbescheidsanträge der Klägerin vom 23.05.2001 und 18.02.2002 erledigt. Mit erledigt sind ausdrücklich auch etwaige Planungsschadensersatz-ansprüche der Klägerin gegen die Beklagte gemäß §§ 39 ff. BauGB.
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Die Beklagte verpflichtet sich, die von der Klägerin gestellte Prozessbürgschaft der N eG vom 17.06.2008 – Bürgschafts-Nr.: #### – an die Klägerin herauszugeben.
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Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 10 % und die Beklagte zu 90 %; die Kosten des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.
II.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren und der Gegenstandswert für den Ver-gleich werden auf 2.739.151,92 € festgesetzt; hiervon entfallen 759.151,92 € auf den Zahlungsantrag und 1.980.000,00 € auf den Feststellungsantrag.
III.
Der Termin zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung am 10.07.2009, 10.00 Uhr, Saal B 207, wird wegen des erfolgten Vergleichsschlusses aufgehoben.
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