21 U 46/09•Oberlandesgericht Hamm, 2009-07-09, 21 U 46/09
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 21 U 46/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-07-09
Aktenzeichen: 21 U 46/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0709.21U46.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 15.12.2008 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.794,00 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 4.246,38 € seit dem 29.10.2006, aus 870,30 € seit dem 01.03.2007 und aus 1.677,32 € seit dem 28.04.2007 sowie weitere 507,50 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.06.2007 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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