Oberlandesgericht Hamm, 2009-08-10, I-5 U 126/06

I-5 U 126/06Supreme CourtAug 10, 2009

Full text

Oberlandesgericht Hamm — I-5 U 126/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-08-10

Aktenzeichen: I-5 U 126/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0810.I5U126.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Widerbeklagten werden verteilt, an die Widerkläger eine Notwegrente von monatlich 50,- € ab dem 01.05.2004 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Widerbeklagten verpflichtet sind, sich an den Kosten der Unterhaltung des den Widerklägern gehörenden Abschnitts der X in Dortmund mit 50 % zu beteiligen.

Die weitergehende Widerklage wird abgewiesen, soweit über sie noch nicht entschieden ist.

Die Kosten des Rechtsstreits werden wie folgt verteilt:

Von den Kosten der ersten Instanz tragen die Kläger 1/5 und die Beklagten 4/5.

Von den Kosten der zweiten Instanz tragen die Kläger 1/6 und die Beklagten 5/6.

Von den Kosten des Revisionsverfahrens tragen die Kläger 1/10 und die Beklagten 9/10.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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