I-20 U 3/09•Oberlandesgericht Hamm, 2009-12-18, I-20 U 3/09
Full text
Oberlandesgericht Hamm — I-20 U 3/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-12-18
Aktenzeichen: I-20 U 3/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:1218.I20U3.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 12.11.2008 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Essen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst.
Die Beklagte zu 2 wird verurteilt, an die Klägerin 69.427,50 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 22.09.2006 zu zahlen.
Der Beklagte zu 3 wird verurteilt, an die Klägerin 161.997,50 EUR nebst Zin-sen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 22.09.2006 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung der Klägerin und die Berufung des Beklagten zu 3 werden zurückgewiesen.
Von den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten der Klägerin tra-gen diese selbst 20/30, die Beklagte zu 2 3/30 und der Beklagte zu 3 7/30.
Die Klägerin trägt die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1.
Von den außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2 tragen die Klägerin 7/10 und die Beklagte zu 2 selbst 3/10.
Von den außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 3 tragen die Klägerin 3/10 und der Beklagte zu 3 selbst 7/10.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem jeweiligen Vollstreckungsschuldner bleibt nachgelassen, die Vollstre-ckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages erbringt.
Die Revision wird zugelassen.
Streitwert: 231.425 EUR.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.