27 U 178/05•Oberlandesgericht Hamm, 2010-02-23, 27 U 178/05
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 27 U 178/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-02-23
Aktenzeichen: 27 U 178/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0223.27U178.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 10.10.2005 verkündete Urteil der 4. Zivil-kammer des Landgerichts Bielefeld teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 20.138,69 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.04.2007 zu zahlen.
Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen. Die weitergehende Berufung wird zu-rückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 83 % und der Beklagte 17 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung der je-weils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 120 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläu-biger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstre-ckenden Betrages leistet.
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