Oberlandesgericht Hamm, 2010-02-23, 3 Ws 301/09

3 Ws 301/09Supreme CourtFeb 23, 2010

Regest

Die Anwendungen der Gefangenentransportvorschrift - GTV - setzt das Bestehen eines vollzuglichen Gewahrsamsverhältnisses voraus.

Full text

Oberlandesgericht Hamm — 3 Ws 301/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-02-23

Aktenzeichen: 3 Ws 301/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0223.3WS301.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Strafsenat

Normen: KV-GKG Nr. 9008, Gefangenentransportvorschrift

Leitsätze

Die Anwendungen der Gefangenentransportvorschrift - GTV - setzt das Bestehen eines vollzuglichen Gewahrsamsverhältnisses voraus.

Tenor

Der Beschluss des Landgerichts Detmold vom 26.06.2009 wird aufgehoben.

Die Erinnerung des Verurteilten vom 24.09.2008 gegen den Kostenansatz in der Kostenrechnung der Staatsanwaltschaft Detmold vom 21./ 22.07.2008 wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

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