13 U 135/09•Oberlandesgericht Hamm, 2010-02-24, 13 U 135/09
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 13 U 135/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-02-24
Aktenzeichen: 13 U 135/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0224.13U135.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 9. Juli 2009 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 11.361,18 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.09.2007 sowie Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz von einem Betrag von 3.721,61 € für die Zeit vom 06.09.2007 bis zum 27.02.2008 zu zahlen. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen. Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden zu 10 % der Klägerin und zu 90 % der Beklagten auferlegt. Die Kosten der Berufungsinstanz tragen zu 11 % die Klägerin und zu 89 % die Beklagte. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Revision wird nicht zugelassen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.