I-28 U 163/09•Oberlandesgericht Hamm, 2010-05-27, I-28 U 163/09
Oberlandesgericht Hamm, 2010-05-27, I-28 U 163/09
I-28 U 163/09Supreme CourtMay 27, 2010
Regest
Bei einem Unternehmensverkauf („asset deal“) trifft den Anwalt als Interessenvertreter des Verkäufers eine doppelte Belehrungspflicht zum Schutz des Mandanten vor ungesicherten Vorleistungen.
Full text
Oberlandesgericht Hamm — I-28 U 163/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-05-27
Aktenzeichen: I-28 U 163/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0527.I28U163.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilsenat
Normen: BGB §§ 675, 611; BRAO § 51b a.F.
Leitsätze
Bei einem Unternehmensverkauf („asset deal“) trifft den Anwalt als Interessenvertreter des Verkäufers eine doppelte Belehrungspflicht zum Schutz des Mandanten vor ungesicherten Vorleistungen.
Tenor
Die Berufung der Klägerin und des Drittwiderbeklagten gegen das am 27. Mai 2009 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Arnberg wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin und dem Drittwiderbeklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin und der Drittwiderbeklagte können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils zu vollstre-ckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.