I-9 U 89/09•Oberlandesgericht Hamm, 2010-07-13, I-9 U 89/09
Full text
Oberlandesgericht Hamm — I-9 U 89/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-07-13
Aktenzeichen: I-9 U 89/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0713.I9U89.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufungen der Beklagten wird - unter Zurückweisung der weitergehenden Berufungen - das am 20. Januar 2009 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund abgeändert.
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 4.668,- Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24. September 2005 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten verpflichtet sind, dem Kläger als Gesamt-schuldner zukünftige immaterielle und materielle Schäden aus dem Vorfall in der Nacht vom 8. auf den 9. Mai 2005 gegen 1.30 Uhr in dem ZUG D von B nach N vor-behaltlich eines Anspruchsübergangs auf Sozialversicherungsträger oder Dritte zu ersetzen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 30% und die Be-klagten als Gesamtschuldner zu 70%. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 20 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 80%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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