I-2 U 242/09•Oberlandesgericht Hamm, 2010-07-22, I-2 U 242/09
Full text
Oberlandesgericht Hamm — I-2 U 242/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-07-22
Aktenzeichen: I-2 U 242/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0722.I2U242.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung des Klägers wird die Be-klagte unter teilweiser Abänderung des am 09.11.2009 verkündeten Urteils des Einzelrichters der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld verurteilt, an den Kläger 24.222,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz ab dem 14.10.08 Zug um Zug gegen Rückgabe und Übereignung des Fahrzeuges VW EOS 1,6 l FSI, Fahrzeug-Ident-Nr. ###### zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen werden gegeneinander aufgehoben.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird nachgelassen, die gegen sie gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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