Oberlandesgericht Hamm, 2010-09-01, I-8 U 118/09

I-8 U 118/09Supreme CourtSep 1, 2010

Full text

Oberlandesgericht Hamm — I-8 U 118/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-09-01

Aktenzeichen: I-8 U 118/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0901.I8U118.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Auf die Anschlussberufung der Beklagten wird das am 25. Juni 2009 verkündete Urteil der IV. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.

Die Berufung des Klägers gegen die vorgenannte Entscheidung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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