Oberlandesgericht Hamm, 2010-09-02, I-15 Wx 213+455/10

I-15 Wx 213+455/10Supreme CourtSep 2, 2010

Full text

Oberlandesgericht Hamm — I-15 Wx 213+455/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-09-02

Aktenzeichen: I-15 Wx 213+455/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0902.I15WX213.455.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Stadt F hat die der Beteiligten zu 1) im Verfahren dritter Instanz entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Der Gegenstandswert des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde wird auf 3.000 € festgesetzt.

Die Prozesskostenhilfeanträge der Beteiligten zu 1) und zu 2) werden zurückgewiesen.

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