Oberlandesgericht Hamm, 2010-09-20, II-13 WF 207/10

II-13 WF 207/10Supreme CourtSep 20, 2010

Full text

Oberlandesgericht Hamm — II-13 WF 207/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-09-20

Aktenzeichen: II-13 WF 207/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0920.II13WF207.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 13. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragstellerin vom 11.08.2010 wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Essen vom 06.08.2010 dahingehend abgeändert, dass der Antragstellerin über die erfolgte Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe hinaus auch für den Antrag zu 2.) aus dem Schriftsatz vom 11.08.2010 Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin H in F bewilligt wird.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Von der Erhebung von Gerichtskosten wird abgesehen. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.