Oberlandesgericht Hamm, 2010-11-09, I-19 U 67/10

I-19 U 67/10Supreme CourtNov 9, 2010

Regest

1. Korrektur der Gasversorgungsrechnung nach § 18 Abs. 1 Satz 1 GasGVV wegen fehlerhafter Verbrauchserfassung durch einen defekten Gaszähler. 2. Schätzung des Gasverbrauchs entsprechend § 11 Abs. 3 Satz 1 GasGVV.

Full text

Oberlandesgericht Hamm — I-19 U 67/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-11-09

Aktenzeichen: I-19 U 67/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:1109.I19U67.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Normen: §§ 11, 18 GasGVV

Leitsätze

Korrektur der Gasversorgungsrechnung nach § 18 Abs. 1 Satz 1 GasGVV wegen fehlerhafter Verbrauchserfassung durch einen defekten Gaszähler.

Schätzung des Gasverbrauchs entsprechend § 11 Abs. 3 Satz 1 GasGVV.

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 18. März 2010 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bochum abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 22.988,33 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 15.705,25 Euro seit dem 10.07.2009 und aus 7.283,08 Euro seit dem 29.09.2009 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen, die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens werden zu 12 % der Klägerin und zu 88 % dem Beklagten auferlegt.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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