8 WF 240/10•Oberlandesgericht Hamm, 2010-11-15, 8 WF 240/10
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 8 WF 240/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-11-15
Aktenzeichen: 8 WF 240/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:1115.8WF240.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat für Familiensachen
Tenor
Die Beschwerde der Kindesmutter gegen den am 03.09.2010 verkündeten Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Steinfurt wird zurückgewiesen.
Dem Kindesvater wird im Wege der einstweiligen Anordnung das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder D T1, geboren am 18.08.1999, sowie M T1, geboren am 06.03.2001, übertragen.
Die vom Amtsgericht in dem am 03.09.2010 verkündeten Beschluss getroffenen Anordnungen betreffend das Ausreiseverbot der beiden vorgenannten Kinder (Abs. 3 des Tenors der Entscheidung) werden aufgehoben.
Diese einstweilige Anordnung tritt bei Wirksamwerden einer anderweitigen Regelung außer Kraft.
Es verbleibt bei der Kostenentscheidung erster Instanz.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben.
Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
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