I-4 U 95/10•Oberlandesgericht Hamm, 2010-11-16, I-4 U 95/10
Full text
Oberlandesgericht Hamm — I-4 U 95/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-11-16
Aktenzeichen: I-4 U 95/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:1116.I4U95.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird auf die Berufung der Beklag¬ten das am 29. April 2010 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handels¬sachen des Landgerichts Bielefeld teilweise abgeändert.
Unter Ziffer 1 des Tenors entfallen die Worte „und/oder“ „f_90“.
Ferner entfallen im Antrag zu 2. die Passagen „oder f_90“ und „sowie der erzielten Gewinne“.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin ¼ und die Beklagte ¾.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 60.000,- EUR abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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