Oberlandesgericht Hamm, 2010-11-16, I-7 U 97/09

I-7 U 97/09Supreme CourtNov 16, 2010

Regest

Zur Herausgabe einer an einen Treuhänder erfolgten Auszahlung des Hinterlegungsbetrages; zur Abänderung der Kostenentscheidung erster Instanz unter Einbeziehung einer in zweiter Instanz nicht betiligten Partei

Full text

Oberlandesgericht Hamm — I-7 U 97/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-11-16

Aktenzeichen: I-7 U 97/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:1116.I7U97.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Normen: §§ 816 Abs. 2, 822 BGB; 13 HinterlegungsO; 97, 119 BauGB; 91 ZPO

Leitsätze

Zur Herausgabe einer an einen Treuhänder erfolgten Auszahlung des Hinterlegungsbetrages; zur Abänderung der Kostenentscheidung erster Instanz unter Einbeziehung einer in zweiter Instanz nicht betiligten Partei

Tenor

Das Teil- und Schlussurteil des Landgerichts Münster vom 25.11.2009 (14 O 32/08) wird abgeändert.

Die Zahlungsklage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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