I-11 U 11/10•Oberlandesgericht Hamm, 2010-11-19, I-11 U 11/10
Full text
Oberlandesgericht Hamm — I-11 U 11/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-11-19
Aktenzeichen: I-11 U 11/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:1119.I11U11.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des beklagten Landes wird das am 17.11.2009 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 8. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund abge¬ändert.
Das beklagte Land bleibt verurteilt, an den Kläger 3.325,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.03.2009 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 40 % und das beklagte Land zu 60 %. Die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz tra-gen der Kläger zu 13 % und das beklagte Land zu 87 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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