I-12 U 85/10•Oberlandesgericht Hamm, 2010-12-08, I-12 U 85/10
Full text
Oberlandesgericht Hamm — I-12 U 85/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-12-08
Aktenzeichen: I-12 U 85/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:1208.I12U85.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Teilurteil der Einzelrichterin der 2. Zi-vilkammer des Landgerichts Arnsberg vom 26.03.2010 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu ge¬fasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.247,72 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.07.2009 sowie Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 20.011,55 € für die Zeit vom 18.07.2009 bis zum 23.09.2009 zu zahlen.
Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.
Die Entscheidung über die Kosten der 1. Instanz bleibt dem Schlussurteil vor¬behalten. Die Kosten der Berufungsinstanz tragen zu 95 % die Klägerin und zu 5 % die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Si-cherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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