15 W 538/10•Oberlandesgericht Hamm, 2010-12-16, 15 W 538/10
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 538/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-12-16
Aktenzeichen: 15 W 538/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:1216.15W538.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerde des Beteiligten zu 3) wird als unzulässig verworfen.
Die Beschwerden der Beteiligten zu 4) und 5) werden zurückgewiesen.
Die Beteiligten zu 2) bis 5) haben als Teilschuldner zu je 1/4 die der betroffenen Gesellschaft im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 50.000 € festge-setzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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