Oberlandesgericht Hamm, 2011-02-11, 19 U 153/06

19 U 153/06Supreme CourtFeb 11, 2011

Full text

Oberlandesgericht Hamm — 19 U 153/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-02-11

Aktenzeichen: 19 U 153/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0211.19U153.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 13. November 2006 verkündete Urteil Zivilkammer I des Landgerichts Detmold teilweise abgeändert.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 36.716,58 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06. Januar 2006 zu zahlen.

Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 64 % und die Beklagten

36 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten dürfen die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in

Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht

die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu

vollstreckenden Betrages leistet.

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