Oberlandesgericht Hamm, 2011-02-14, II-8 UF 154/10

II-8 UF 154/10Supreme CourtFeb 14, 2011

Regest

Zur Entziehung der elterlichen Sorge bei eingeschränkter Erziehungsfähigkeit der Eltern.

Full text

Oberlandesgericht Hamm — II-8 UF 154/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-02-14

Aktenzeichen: II-8 UF 154/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0214.II8UF154.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat für Familiensachen

Normen: §§ 1666, 1666a BGB

Leitsätze

Zur Entziehung der elterlichen Sorge bei eingeschränkter Erziehungsfähigkeit der Eltern.

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin (Kindesmutter) wird der am 07. Juni 2010 verkündete Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Dülmen teilweise abgeändert.

Der Antrag des Jugendamts E2, der Antragsgegnerin die elterliche Sorge für das Kind M1 S, geb. am 25.12.1997, zu entziehen, wird zurückgewiesen.

Die weitergehende Beschwerde der Antragsgegnerin wird zurückgewiesen.

Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 EUR festgesetzt.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.