Oberlandesgericht Hamm, 2011-04-07, I-15 W 271/10

I-15 W 271/10Supreme CourtApr 7, 2011

Full text

Oberlandesgericht Hamm — I-15 W 271/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-04-07

Aktenzeichen: I-15 W 271/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0407.I15W271.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird die angefochtene Zwischenverfügung abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der beantragten Eintragung steht entgegen, dass der Kapitalerhöhungsbe-schluss der Gesellschafter vom 07.04.2010 nach Maßgabe der nachfolgen-den Beschlussgründe einer klarstellenden Neufassung der Regelung zur Deckung des Stammkapitals durch erhöhte Geschäftsanteile bedarf.

Zur Behebung des Hindernisses wird der Beteiligten eine Frist von zwei Mo-naten nach Zustellung dieses Beschlusses gesetzt.

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird im Umfang der Zu-rückweisung des Rechtsmittels auf 1.000,00 Euro festgesetzt.

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