Oberlandesgericht Hamm, 2011-11-04, 11 U 88/10

11 U 88/10Supreme CourtNov 4, 2011

Full text

Oberlandesgericht Hamm — 11 U 88/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-11-04

Aktenzeichen: 11 U 88/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:1104.11U88.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 20.11.2009 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund teilweise abgeändert.Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger 104,77 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.03.2009 zu zahlen.

Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 97 % und das beklagte Land zu 3 %.

Das angefochtene Urteil ist nunmehr nach Maßgabe der Berufungszurückweisung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar; dieses Berufungsurteil ist vorläufig vollstreckbar.

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