26 U 35/11•Oberlandesgericht Hamm, 2012-01-17, 26 U 35/11
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 26 U 35/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-01-17
Aktenzeichen: 26 U 35/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0117.26U35.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 26. Zivilsenat
Tenor
Auf die Anschlussberufung der Beklagten wird das am 28.12.2010 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld abgeändert.
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
Die Berufung der Kläger wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden insgesamt den Klägern auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger dürfen die Zwangsvollstreckung der Beklagten und Streithelferin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte und Streithelferin vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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