Oberlandesgericht Hamm, 2012-01-17, 26 U 35/11

26 U 35/11Supreme CourtJan 17, 2012

Full text

Oberlandesgericht Hamm — 26 U 35/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-01-17

Aktenzeichen: 26 U 35/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0117.26U35.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 26. Zivilsenat

Tenor

Auf die Anschlussberufung der Beklagten wird das am 28.12.2010 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld abgeändert.

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Die Berufung der Kläger wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden insgesamt den Klägern auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger dürfen die Zwangsvollstreckung der Beklagten und Streithelferin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte und Streithelferin vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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