I-31 U 125/09•Oberlandesgericht Hamm, 2012-05-30, I-31 U 125/09
Full text
Oberlandesgericht Hamm — I-31 U 125/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-05-30
Aktenzeichen: I-31 U 125/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0530.I31U125.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 31. Zivilsenat
Tenor
Das Urteil des Landgerichts Essen vom 09.07.2009 wird abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte ist verpflichtet, die auf den Darlehensvertrag mit der Klägerin und ihrem Ehemann (Darlehensnummer ########) zu erbringenden Teilzahlungen neu mit einem Zinssatz von 4 % zu berechnen und die seit dem 01.01.2005 über diesen Zinssatz hinaus bezahlten Zinsen an die Klägerin und ihren Ehemann zu erstatten.
Es wird festgestellt, dass die Klägerin und ihr Ehemann aus dem Darlehensverhältnis mit der Darlehensnummer ###### anstelle der vertraglich vereinbarten Zinsen lediglich Zinsen in Höhe von 4 % schulden.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 80 %, die Beklagte zu 20 %.
Der Streitwert für das Verfahren wird auf bis zu 115.000 € festgesetzt
(bis zu 95.000 € für die zurückgenommenen Hauptanträge; bis zu 20.000 € für die anerkannten Hilfsanträge)
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