Oberlandesgericht Hamm, 2012-06-04, 8 UF 70/12

8 UF 70/12Supreme CourtJun 4, 2012

Regest

Zu den Voraussetzungen der Einschränkung des Umgangsrechts

Full text

Oberlandesgericht Hamm — 8 UF 70/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-06-04

Aktenzeichen: 8 UF 70/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0604.8UF70.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat für Familiensachen

Normen: § 1684 BGB

Leitsätze

Zu den Voraussetzungen der Einschränkung des Umgangsrechts

Tenor

Auf die Beschwerde der Kindeseltern wird der am 06. März 2012 erlassene Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Lüdinghausen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Das Umgangsrecht der Antragsteller mit ihrem Sohn M-L, geb. am 04.04.2003, wird wie folgt geregelt:

Für die Zeit bis zum 31.12.2012 erhalten die Kindeseltern unbegleiteten Umgang wöchentlich samstags in der Zeit von 09.00 Uhr bis 14.00 Uhr.

Ab dem 01.01.2013 erweitert sich der Umgang auf wöchentlich samstags in der Zeit von 09.00 Uhr bis 17.30 Uhr.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000 EUR festgesetzt.

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